1 VERTRAGSABSCHLUSS und ZUSAMMENARBEIT
1.1 Script-x nimmt mit ausgefülltem Antragsformular den Antrag des Kunden zu den in den
Leistungsbeschreibungen sowie den im Antragsformular genannten Dienstleistungen
entgegen. Eine Vertragsannahme erfolgt schriftlich bzw. durch Ausführung der
Dienstleistung durch Script-x zu den in den oben genannten Dokumenten enthaltenen
Konditionen. Werde andere als die Standarddienstleistungen für den Kunden ausgeführt,
bzw. werden Dienstleistungen erbracht die in den o.g. Standardleistungen nicht enthalten
sind und sind diese kostenpflichtig, so wird Script-x den Kunden darüber informieren.
1.2 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen
von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des
anderen unverzüglich gegenseitig. Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und
Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat
er dies und die ihm erkennbaren Folgen Script-x unverzüglich mitzuteilen.
1.3 Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die
Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei
verantwortlich und sachverständig leiten. Veränderungen in den benannten Personen
haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen
Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als
berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und
entgegenzunehmen.
1.4 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und
Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die
Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.
1.5 Sofern Dienstleistungen in Anspruch genommen werden die über das übliche Maß der
Standardleistungen hinausgehen, wird Script-x über den Informationsaustausch der
Ansprechpartner ein Protokoll erstellen. Das Protokoll ist dem Kunden zu übermitteln.
Bei gegenteiligen Ansichten hat dieser das Recht, seine Ansicht in das Protokoll
aufnehmen zu lassen. Dieses Recht ist spätestens eine Woche nach Empfang des
Protokolls auszuüben.
2 Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Der Kunde unterstützt Script-x bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen.
Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen,
Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des
Kunden dies erfordern. Der Kunde wird Script-x hinsichtlich der von Script-x zu
erbringenden Leistungen eingehend instruieren.
2.2 Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des
Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.
2.3 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, Script-x im Rahmen der Vertragsdurchführung
(Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese Script-x umgehend
und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur
Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in
ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten.
Der Kunde stellt sicher, dass Script-x die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen
Rechte erhält.
2.4 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.
3 Beteiligung Dritter
Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im
Tätigkeitsbereich von Script-x tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen
einzustehen. Script-x hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn Script-x
aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen
gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen
kann.
4 Termine
4.1 Verbindliche Termine zur Leistungserbringung werden auf Seiten von Script-x durch
Auftragsbestätigung zugesagt.
4.2 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche
Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im
Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von
Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat
Script-x nicht zu vertreten und berechtigen Script-x das Erbringen der betroffenen
Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben. Script-x wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer
Gewalt anzeigen.
5 Leistungsänderungen
5.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von Script-x zu erbringenden
Leistungen
ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber Script-x äußern. Das
weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei
Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8
Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann Script-x von dem Verfahren noch Absatz
2 bis 5 absehen.
5.2 Script-x prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich
Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennt >Agentur<, dass zu
erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden
können, so teilt Script-x dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der
Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen
um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis
mit dieser Verschiebung, führt Script-x die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der
Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete
Änderungsverfahren erdet dann.
5.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird Script-x dem Kunden die Auswirkungen des
Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält
entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder
Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist
5.4 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des
Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen
Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht als
Nachtragsvereinbarung beifügen.
5.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem
anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für
den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren
Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist.
5.6 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der
Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und
gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer
angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. Script-x wird dem Kunden die
neuen Termine mitteilen.
5.7 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen.
Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines
Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall,
dass zwischen den Parteien eine Vereinbarung über Stundensätze getroffen wurde, nach
diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von Script-x berechnet.
5.8 Script-x ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder
von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der
Interessen von Script-x für den Kunden zumutbar ist.
6 Vergütung
6.1 Die Vergütung von Script-x erfolgt grundsätzlich nach der vereinbarten Preisliste des
Antragsformulars. Die Abrechnung erfolgt monatlich, nach Umfang der erbrachten
Dienstleistung.
6.2 Weitere Dienstleistungen, die über die unter 6.1 genannten Dienstleistungen hinausgehen
(Website Programmierungen, Werbedienstleistungen, Künstlerhonorare etc.) werden nach
entsprechendem Angebot durch Script-x gemäß Zeitaufwand, monatlich in Rechnung
gestellt. Maßgeblich für die Vergütung, des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen
Vergütungssätze von Script-x, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Script-x ist
berechtigt, die den Vereinbarungen zugrundeliegenden Vergütungssätze nach billigem
Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen. Von Script-x erstellte
Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich, soweit nicht anders
vereinbart.
6.2 Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und
Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden
Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten werden nur ersetzt, wenn der Anreisetag vom Sitz
von Script-x mehr als 50 Km beträgt. Die reine Reisezeit wird nicht vergütet. Für die
Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden
weiterberechnet wird, kann Script-x eine Handling Fee erheben.
6.3 Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von Script-x
getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung
erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten.
Im Zweifel gelten die von Script-x für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als
üblich.
6.4 Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen
Umsatzsteuer.
7 Rechte
7.1 Script-x gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und
nicht zeitlich beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Es sei denn
es ist etwas anderes in den Leistungsbeschreibungen sowie Antragsformularen vermerkt.
Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG.
7.2 Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist
es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen,
zu vermieten oder sonst wie zu verwerten.
7.3 Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten
Leistungen nur widerruflich gestattet. Script-x kann den Einsatz solcher Leistungen, mit
deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges
widerrufen.
8 Schutzrechtsverletzungen
8.1 Script-x stellt auf eigene Kosten den Kunden von allen Ansprüchen Dritter aus
Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei. Der Kunde
wird Script-x unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren.
Informiert der Kunde die Agentur nicht unverzüglich über die geltend gemachten
Ansprüche, erlischt der Freistellungsanspruch.
8.2 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf Script-x unbeschadet etwaiger
Schadenersatzansprüche des Kunden - nach eigener Wahl und auf eigene Kosten
hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden
Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten,
dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die
erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.
9 Rücktritt
Der Kunde kann wegen Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn Script-x diese
Pflichtverletzung zu vertreten hat.
10 Haftung
10.1 Script-x haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Scriptx
nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10.2 Für Betriebsunterbrechungen und Störungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von
Ereignissen, die die Script-x nicht zu vertreten hat sowie aufgrund von Umständen, die nicht in
den Verantwortungsbereich der Script-x fallen, kann jedoch Script-x nicht einzustehen und hat
insbesondere nicht für Störungen einzustehen, die darauf beruhen, dass vom Kunden sowie
deren Nutzer nicht geeignete Internetzugänge genutzt werden bzw. deren Netzwerk die
erforderlichen Systemvoraussetzungen nicht gestatten oder nicht eingesetzt werden oder
Kommunikationsnetze und Gateways anderer Betreiber ausfallen.
In diesen Fällen kann Script-x eine Verfügbarkeit nicht garantieren. Eine Rückvergütung von
Entgelten erfolgt nicht.
10.3 Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des
vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden
muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf die Auftragssumme
10.4 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Script-x insoweit nicht, als der
Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen
durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit
vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
10.5 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Script-x.
11 Geheimhaltungen, Presseerklärung
11.1 Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und
Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten
nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten
zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht
die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie
Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
11.2 Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses
Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
11.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses
hinaus.
11.4 Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie
Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an
sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an
diesen Unterlagen geltend machen kann.
11.5 Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug
nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung - auch per E-Mail - zulässig.
12 Sonstiges
2.1 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der
anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.
Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.
12.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen
Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
12.3 Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt
oder unbestritten sind.
12.4 Script-x darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden
nennen. Script-x darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken
öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein
entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
13 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Script-x ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer 3-wöchigen Ankündigungsfrist
zu ändern oder zu ergänzen. Script-x verpflichtet sich, den Kunden bei Beginn der Drei-Wochenfrist
vor dem geplanten Wirksamwerden der Änderungen über die vorgesehene Bedeutung seines
Verhaltens besonders hinzuweisen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht
innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung, spätestens jedoch zu
dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der
Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist Script-x berechtigt, den Vertrag mit
einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende zu kündigen.
14 Schlussbestimmungen
14.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken
schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die
schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen.
14.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien
werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen,
die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
14.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
14.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit
diesem Vertrag ist der Sitz der Script-x.AG
Schaanwald den 01.01.2007